Einwilligungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Oktober 2021, 10:34 Uhr

In Schild-NRW ist es möglich zu einem Schülerdatensatz mehrere Einwilligungen zu verwalten.

Dies kann im Datenschutzbereich viele Bereiche betreffen, wo Zustimmungen benötigt werden. Beispiele hierfür ist die Zustimmung zu Benachrichtigungen, zu Veröffentlichung von Fotos oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen.

Für die Zustimmung zur Teilnahme an Lernplattformen mit Audio- und Videokonferenzen gibt es einen eigenen Bereich, der bei den Schülerdatensätzen mit auf diesem Karteireiter eingeblendet wird.

Zunächst muss eine Einwilligung angelegt werden.