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Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen: '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
 
Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen: '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
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===Zeugnis: Abiturzeugnis===
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Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Niveau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
    
===ZP10===
 
===ZP10===
 
Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss ggf. eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder durch eine Sprachfeststellungsprüfung bescheinigt werden.
 
Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss ggf. eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder durch eine Sprachfeststellungsprüfung bescheinigt werden.
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* Note „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Eng-lisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe.
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* Note „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe.
* Note „ausreichend“ (Niveau MSA) Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Be-merkungen“
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* Note „ausreichend“ (Niveau MSA) Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“

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