Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 26: Zeile 26:  
===Prüfungsbescheinigung===
 
===Prüfungsbescheinigung===
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
 +
 +
Findet eine weitere Sprachprüfung Ende der EF statt, so erhalten die Schülerinnen und Schüler eine weitere Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 BASS 13-61 Nr. 1. Die Anspruchshöhe der Sprachprüfung ist auf den mittleren
 +
Schulabschluss (Fachoberschulreife) abzustellen.
    
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch==
 
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch==

Navigationsmenü