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Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
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==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch==
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==Anstelle der 2./3. Fremdsprache==
    
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===
 
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===

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