Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen BASS 13-61 Nr. 1: Unterschied zwischen den Versionen
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===Ersatz=== | ===Ersatz=== | ||
Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist | Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist vollumfänglich Versetzungs- und Abschlussrelevant. | ||
==Anstelle der 1. Fremdsprache Englisch== | ==Anstelle der 1. Fremdsprache Englisch== | ||
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===Prüfungsbescheinigung=== | ===Prüfungsbescheinigung=== | ||
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | ||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau EESA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus A2/B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.) | |||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.) | |||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe. | |||
===ZP10=== | |||
Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. | |||
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache== | ==Anstelle der 2./3. Fremdsprache== | ||
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===Prüfungsbescheinigung=== | ===Prüfungsbescheinigung=== | ||
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | ||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau EESA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus A2/B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.) | |||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.) | |||
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe. | |||
==Ausnahmen== | ==Ausnahmen== | ||
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'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."''''' | '''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."''''' | ||
== | ==Einstellungen in Schild-NRW== | ||
===Unterrichtsfächer=== | |||
[[Datei:Fsp_faecher.png|thumb|hochkant=0.7|Unterrichtsfach für FSP]] | |||
Legen Sie ein Fach für die Prüfungssprache an (Schulverwaltung - Unterrichtsfächer): | |||
* ASD-Bezeichnung: Sonstige Sprache | |||
* Fächergruppe für Zeugnisdruck: Fremdsprachen | |||
* interne Kurzform: z.B. FSP Türkisch | |||
* Bezeichnung: z.B. FSP Türkisch | |||
* Bezeichnung im Zeugnis: z.B. Türkisch | |||
* Bezeichnung im Überweisungszeugnis: z.B. Türkisch | |||
* Sonstige Einstellungen: Fremdsprache, Auf Zeugnis, Sichtbar | |||
Hinweis: Nach Anlegen des Faches sollte Schild-NRW einmalig neu gestartet werden. | |||
=== | ===Sprachenfolge=== | ||
[[Datei:Fsp_sprachenfolge.png|thumb|hochkant=0.7|Sprachenfolge für FSP]] | |||
Tragen Sie das Fach in die Sprachenfolge auf dem Reiter Laufbahninfo ein: | |||
* Fremdsprache: z.B. FSP Türkisch | |||
* Reihenfolge/Sprachenprüfung/Nachweis: Nachweis | |||
* Referenzniveau: A2/B1 (EESA) oder B1 (MSA) | |||
* von Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren | |||
* bis Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren | |||
=== | ===Leistungsdaten für Abschluss- und Versetzungszeugnis=== | ||
[[Datei:Fsp_leistungsdaten.png|thumb|hochkant=0.7|Leistungsdaten für FSP-Zeugnisdruck]] | |||
Fügen Sie den Leistungsdaten ein Fach hinzu: | |||
* Fach: z.B. FSP Türkisch | |||
* Auf Zeugnis: Aktiviert | |||
* Kursart: leer | |||
* Lehrkraft: leer | |||
* Note: Prüfungsnote | |||
* Wochenzeiteinheit: leer | |||
Zeugnisbemerkung: Die Note in Türkisch wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt. | |||