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Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen BASS 13-61 Nr. 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.


==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch==
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache==


===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===