Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. |