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Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | ||
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache | ==Anstelle der 2./3. Fremdsprache== | ||
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI=== | ===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI=== |