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| '''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."''''' | | '''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."''''' |
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| ==Sonderfall: Englisch für Migrantinnen und Migranten==
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| ===Zielgruppe===
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| Schülerinnen und Schüler, die zur Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes an Stelle von Englisch zugelassen werden. Soll eine Amtssprache Englisch ersetzen, so nehmen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Möglichkeiten am Regelunterricht oder an einem den Regelunterricht ergänzenden Unterricht im Fach Englisch teil. Die Teilnahme am Englischunterricht wird auf den Zeugnissen der Sekundarstufe I unter Bemerkungen dokumentiert.
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| ===Zeugnis: Zeugnisse innerhalb der SI bei Teilnahme am Englischunterricht===
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| Das Fach Englisch kann auf dem Zeugnis aufgenommen werden. Als Note wird dann "Teilgenommen" eingetragen.
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| Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen:
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| '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
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| ===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
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| Die Prüfungsnote wird von der Schule, der Einrichtung der Weiterbildung bzw. der besonderen Einrichtung des Schulwesens anstelle von Englisch in das Abschlusszeugnis bzw. in das Versetzungszeugnis übertragen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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| "Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."
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| ===Zeugnis: Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
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| Die GER-Referenzniveau wird unter den Fremdsprachennachweisen mit erreichten Niveau aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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| '''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
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| ===Zeugnis: Abiturzeugnis===
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| Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Niveau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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| '''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
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| ===ZP10===
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| Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen.
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