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Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen.
 
Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen.
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Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch [[http://www.svws.nrw.de/mediawikiindex.php?title=Sprachenfolge_bei_Seiteneinsteigern_des_Gymnasiums_in_Zeugnis_korrekt_ausgeben|Sprachenfolge]]).  
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Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch [[Sprachenfolge|http://www.svws.nrw.de/mediawikiindex.php?title=Sprachenfolge_bei_Seiteneinsteigern_des_Gymnasiums_in_Zeugnis_korrekt_ausgeben]]).  
    
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