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− | Für die im Oktober 2012 aktuelle Version von Schild-NRW finden Sie hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus
| + | Sie finden hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus |
| des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]]. | | des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]]. |
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− | Dies ist zunächst eine Sammlung bezüglich der Möglichkeiten zur eingabe des GeR-Niveaus:
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| + | Die Vergabe des GeR-Niveaus hängt unmittelbar mit dem korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen. |
| + | Neben der Sprachenfolge ist das GeR-Niveau auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen. |
| + | Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GeR: |
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− | 2.0.0.5: Schulform-unabhängige Änderungen <br>
| + | '''1. Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.''' |
− | Sprachenfolge: Auf den Karteireiter "Laufbahninfo" kann bei der Sprachenfolge jetzt zu jedem Fach ein "Referenzniveau" eingetragen werden, das in Zukunft auf den Abschlusszeugnissen ausgegeben werden soll.
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| + | Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. |
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| + | Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch die Informationen zu "Eintrag der Sprachenfolge"). |
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| + | [[image:GER-1.JPG]] |
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| + | Über die Liste hinter [[image:GER-2.JPG]] kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu hat das Ministerium eine Erläuterung zum GeR-Niveau herausgegeben. Diese Erläuterung muss an der Schule vorliegen. |
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| + | Falls alle Noten der vom Schüler gewählten Sprachen in SchILD-NRW (auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“) vorliegen, kann der Einfachheit halber durch [[image:GER-3.JPG]] das Referenzniveau berechnet werden. |
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| + | '''2. Gruppenweise Erfassung des GeR.''' |
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| + | Hinweis: |
| + | Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen. |
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| + | Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch [[image:GER-4.JPG]] für jeden Schüler das GeR automatisch ermittelt. |
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| + | Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau: |
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| + | [[image:GER-5.JPG]] |