Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:  
Prinzipiell sind die Mahnbriefe Serienbriefe mit erweiterten Funktionen und Rückantwortabschnitt. Das Aussehen des Mahnschreibens wird in der APO-S I definiert. Dort findet sich auch der Hinweis, dass das Schreiben gemäß Anlage "zu verwenden" ist. Dies meint, dass die Anlage nicht abgeändert werden darf. Die Mahnbriefe wurde in enger Rücksprache mit dem MSB konzipiert und kann in den Jahrgangsstufen 3 bis EF verwendet werden. Folgende Vorgaben wurden vom MSB gemacht:
 
Prinzipiell sind die Mahnbriefe Serienbriefe mit erweiterten Funktionen und Rückantwortabschnitt. Das Aussehen des Mahnschreibens wird in der APO-S I definiert. Dort findet sich auch der Hinweis, dass das Schreiben gemäß Anlage "zu verwenden" ist. Dies meint, dass die Anlage nicht abgeändert werden darf. Die Mahnbriefe wurde in enger Rücksprache mit dem MSB konzipiert und kann in den Jahrgangsstufen 3 bis EF verwendet werden. Folgende Vorgaben wurden vom MSB gemacht:
 
*Ein dezidierter Abschluss muss bei einer Abschlussgefährdung nicht ausgesprochen werden.
 
*Ein dezidierter Abschluss muss bei einer Abschlussgefährdung nicht ausgesprochen werden.
*es unterschreibt immer die Klassenleitung
+
*es unterschreibt immer die Klassenleitung / Stufenleitung
 
*eine gesonderte Warnung auf die Note 6 gibt es nicht
 
*eine gesonderte Warnung auf die Note 6 gibt es nicht
 
*es werden im 2. Halbjahr nur diejenigen Noten aufgelistet, welche abweichend vom ersten Halbjahr defizitär sind. Das Wort „auch“ weist darauf hin, dass es vorab Defizite gab.
 
*es werden im 2. Halbjahr nur diejenigen Noten aufgelistet, welche abweichend vom ersten Halbjahr defizitär sind. Das Wort „auch“ weist darauf hin, dass es vorab Defizite gab.

Navigationsmenü