Eingabe der GeR-Niveaus: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Sie finden hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus | |||
des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]]. | des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]]. | ||
Die Vergabe des | Die Vergabe des GeR-Niveaus hängt unmittelbar mit dem korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen. | ||
Neben der Sprachenfolge ist das | Neben der Sprachenfolge ist das GeR-Niveau auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen. | ||
Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des | Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GeR: | ||
'''1.Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.''' | '''1. Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.''' | ||
Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. | Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. | ||
Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch " | Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch die Informationen zu "Eintrag der Sprachenfolge"). | ||
[[image:GER-1.JPG]] | [[image:GER-1.JPG]] | ||
Über die Liste hinter [[image:GER-2.JPG]] kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu | Über die Liste hinter [[image:GER-2.JPG]] kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu hat das Ministerium eine Erläuterung zum GeR-Niveau herausgegeben. Diese Erläuterung muss an der Schule vorliegen. | ||
Zeile 22: | Zeile 23: | ||
'''2.Gruppenweise Erfassung des | '''2. Gruppenweise Erfassung des GeR.''' | ||
Hinweis: | Hinweis: | ||
Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen. | Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen. | ||
Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch [[image:GER-4.JPG]] für jeden Schüler das | Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch [[image:GER-4.JPG]] für jeden Schüler das GeR automatisch ermittelt. | ||
Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau: | Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau: | ||
[[image:GER-5.JPG]] | [[image:GER-5.JPG]] |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2015, 16:52 Uhr
Sie finden hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[1]].
Die Vergabe des GeR-Niveaus hängt unmittelbar mit dem korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen.
Neben der Sprachenfolge ist das GeR-Niveau auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GeR:
1. Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.
Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen.
Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch die Informationen zu "Eintrag der Sprachenfolge").
Über die Liste hinter kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu hat das Ministerium eine Erläuterung zum GeR-Niveau herausgegeben. Diese Erläuterung muss an der Schule vorliegen.
Falls alle Noten der vom Schüler gewählten Sprachen in SchILD-NRW (auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“) vorliegen, kann der Einfachheit halber durch das Referenzniveau berechnet werden.
2. Gruppenweise Erfassung des GeR.
Hinweis: Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen.
Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch für jeden Schüler das GeR automatisch ermittelt.
Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau: