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===Ersatz===
 
===Ersatz===
Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist abschlussrelevant für das Erreichen des ESA, EESA und MSA, nicht jedoch des MSAQ-E.
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Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist vollumfänglich Versetzungs- und Abschlussrelevant.
    
==Anstelle der 1. Fremdsprache Englisch==
 
==Anstelle der 1. Fremdsprache Englisch==
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Soll eine Amtssprache Englisch ersetzen, so nehmen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Möglichkeiten am Regelunterricht oder an einem den Regelunterricht ergänzenden Unterricht im Fach Englisch teil. Die Teilnahme am Englischunterricht wird auf den Zeugnissen der Sekundarstufe I unter Bemerkungen dokumentiert.
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===Zeugnis: Zeugnisse innerhalb der SI bei ergänzender Teilnahme am Englischunterricht===
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Das Fach Englisch kann auf dem Zeugnis aufgenommen werden. Als Note wird dann "Teilgenommen" eingetragen.
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Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen:
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'''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
    
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI im Prüfungsjahr===
 
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI im Prüfungsjahr===
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'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
 
'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
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===Zeugnis: Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
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Die GER-Referenzniveau wird unter den Fremdsprachennachweisen mit erreichten Niveau aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
    
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der EF im Prüfungsjahr (je nach Laufbahn)===
 
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der EF im Prüfungsjahr (je nach Laufbahn)===
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===Zeugnis: Abiturzeugnis===
 
===Zeugnis: Abiturzeugnis===
Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Neviau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Niveau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
    
'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung in Klasse 10 erreicht."'''''
 
'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung in Klasse 10 erreicht."'''''
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Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
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==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch==
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau EESA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus A2/B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.)
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.)
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe.
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===ZP10===
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Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen.
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==Anstelle der 2./3. Fremdsprache==
    
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===
 
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der SI===
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'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
 
'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
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===Zeugnis: Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
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Die GER-Referenzniveau wird unter den Fremdsprachennachweisen mit erreichten Niveau aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
    
===Zeugnis: Abiturzeugnis===
 
===Zeugnis: Abiturzeugnis===
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===Prüfungsbescheinigung===
 
===Prüfungsbescheinigung===
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
 
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt.
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau EESA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus A2/B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.)
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.)
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe.
    
==Ausnahmen==
 
==Ausnahmen==
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'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."'''''
 
'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die im Herkunftsland / in einem den Regelunterricht ergänzenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde."'''''
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==Sonderfall: Englisch für Migrantinnen und Migranten==
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==Einstellungen in Schild-NRW==
 
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===Unterrichtsfächer===
===Zielgruppe===
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[[Datei:Fsp_faecher.png|thumb|hochkant=0.7|Unterrichtsfach für FSP]]
Schülerinnen und Schüler, die zur Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes an Stelle von Englisch zugelassen werden. Soll eine Amtssprache Englisch ersetzen, so nehmen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Möglichkeiten am Regelunterricht oder an einem den Regelunterricht ergänzenden Unterricht im Fach Englisch teil. Die Teilnahme am Englischunterricht wird auf den Zeugnissen der Sekundarstufe I unter Bemerkungen dokumentiert.
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Legen Sie ein Fach für die Prüfungssprache an (Schulverwaltung - Unterrichtsfächer):
 
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* ASD-Bezeichnung: Sonstige Sprache
===Zeugnis: Zeugnisse innerhalb der SI bei Teilnahme am Englischunterricht===
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* Fächergruppe für Zeugnisdruck: Fremdsprachen
Das Fach Englisch kann auf dem Zeugnis aufgenommen werden. Als Note wird dann "Teilgenommen" eingetragen.  
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* interne Kurzform: z.B. FSP Türkisch
 
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* Bezeichnung: z.B. FSP Türkisch
Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen: '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
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* Bezeichnung im Zeugnis: z.B. Türkisch
 
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* Bezeichnung im Überweisungszeugnis: z.B. Türkisch
===Zeugnis: Abiturzeugnis===
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* Sonstige Einstellungen: Fremdsprache, Auf Zeugnis, Sichtbar
Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Niveau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
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Hinweis: Nach Anlegen des Faches sollte Schild-NRW einmalig neu gestartet werden.
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'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''
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===Sprachenfolge===
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[[Datei:Fsp_sprachenfolge.png|thumb|hochkant=0.7|Sprachenfolge für FSP]]
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Tragen Sie das Fach in die Sprachenfolge auf dem Reiter Laufbahninfo ein:
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* Fremdsprache: z.B. FSP Türkisch
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* Reihenfolge/Sprachenprüfung/Nachweis: Nachweis
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* Referenzniveau: A2/B1 (EESA) oder B1 (MSA)
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* von Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren
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* bis Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren
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===Prüfungsbescheinigung===
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===Leistungsdaten für Abschluss- und Versetzungszeugnis===
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 BASS 13-61 Nr. 1. Die Anspruchshöhe der Sprachprüfung ist auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) abzustellen.
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[[Datei:Fsp_leistungsdaten.png|thumb|hochkant=0.7|Leistungsdaten für FSP-Zeugnisdruck]]
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Fügen Sie den Leistungsdaten ein Fach hinzu:
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* Fach: z.B. FSP Türkisch
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* Auf Zeugnis: Aktiviert
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* Kursart: leer
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* Lehrkraft: leer
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* Note: Prüfungsnote
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* Wochenzeiteinheit: leer
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* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) berechtigt zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe.
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Zeugnisbemerkung: Die Note in Türkisch wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt.
* Die Prüfungsnote „ausreichend“ (Niveau MSA) führt zur Bescheinigung des Referenzniveaus B1 unter „Bemerkungen“ (s.o.)
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===ZP10===
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Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen.
 

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