Eingabe der GeR-Niveaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die im Oktober 2012 aktuelle Version von Schild-NRW finden Sie hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus
Sie finden hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus
des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]].
des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[http://www.svws.nrw.de/uploads/media/KA09_Eintragung_der_Sprachniveaus.pdf]].


Dies ist zunächst eine Sammlung bezüglich der Möglichkeiten zur eingabe des GeR-Niveaus:


Die Vergabe des GeR-Niveaus hängt unmittelbar mit dem korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen.
Neben der Sprachenfolge ist das GeR-Niveau auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GeR:




'''1. Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.'''


2.0.0.7: Allgemeinbildende Schule <br>
Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen.
Gruppenprozess "Sprach-Referenzniveaus ermitteln": Dieser Gruppenprozess ermittelt anhand der Leistungsdaten das Sprachreferenzniveau und trägt das Ergebnis bei den Sprachenfolgen ein.


Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch die Informationen zu "Eintrag der Sprachenfolge").


2.0.0.6: Schulform-unabhängige Änderungen <br>
Gruppenprozess "Sprachenfolge zuweisen": Es kann jetzt (für existierende Einträge in der Sprachenfolge) auch das Referenzniveau eingetragen werden.


[[image:GER-1.JPG]]


2.0.0.5: Schulform-unabhängige Änderungen <br>
Über die Liste hinter [[image:GER-2.JPG]] kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu hat das Ministerium eine Erläuterung zum GeR-Niveau herausgegeben. Diese Erläuterung muss an der Schule vorliegen.
Sprachenfolge: Auf den Karteireiter "Laufbahninfo" kann bei der Sprachenfolge jetzt zu jedem Fach ein "Referenzniveau" eingetragen werden, das in Zukunft auf den Abschlusszeugnissen ausgegeben werden soll.
 
 
Falls alle Noten der vom Schüler gewählten Sprachen  in SchILD-NRW (auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“) vorliegen, kann der Einfachheit halber durch [[image:GER-3.JPG]] das Referenzniveau berechnet werden.
 
 
'''2. Gruppenweise Erfassung des GeR.'''
 
Hinweis:
Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen.
 
Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch [[image:GER-4.JPG]] für jeden Schüler das GeR automatisch ermittelt.
 
Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau:
 
[[image:GER-5.JPG]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2015, 16:52 Uhr

Sie finden hier eine "Eintragungshilfe zu den Bemerkungen der Sprachniveaus des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)" [[1]].


Die Vergabe des GeR-Niveaus hängt unmittelbar mit dem korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen. Neben der Sprachenfolge ist das GeR-Niveau auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GeR:


1. Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.

Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen.

Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch die Informationen zu "Eintrag der Sprachenfolge").


GER-1.JPG

Über die Liste hinter GER-2.JPG kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu hat das Ministerium eine Erläuterung zum GeR-Niveau herausgegeben. Diese Erläuterung muss an der Schule vorliegen.


Falls alle Noten der vom Schüler gewählten Sprachen in SchILD-NRW (auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“) vorliegen, kann der Einfachheit halber durch GER-3.JPG das Referenzniveau berechnet werden.


2. Gruppenweise Erfassung des GeR.

Hinweis: Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen.

Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch GER-4.JPG für jeden Schüler das GeR automatisch ermittelt.

Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau:

GER-5.JPG