Lernplattformen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gewünschten Lernplattformen werden eingetragen, dazu besteht die Möglichkeit, die (ggfs. unterschiedlichen) Suffixe für Lehrer und Schüler einzutragen. | Die gewünschten Lernplattformen werden eingetragen, dazu besteht die Möglichkeit, die (ggfs. unterschiedlichen) Suffixe für Lehrer und Schüler einzutragen. |
Version vom 3. Januar 2022, 11:29 Uhr
Die Bereitstellung von Daten für eine Lernplattform vollzieht sich in folgenden Schritten:
1. Anlegen der Lernplattform
2. Erfassen der Einwilligungen der Schüler
3. Export der Daten
Zwingend wichtig ist dabei der zweite Schritt, da ansonsten kein Export erfolgen kann!
Schulverwaltung > Lernplattformen
Nach dem Anklicken des Menüpunktes öffnet sich das folgende Fenster:
Datei:Https://wiki.svws.nrw.de/mediawiki/index.php?title=Datei:Plattformen anlegen.png
Die gewünschten Lernplattformen werden eingetragen, dazu besteht die Möglichkeit, die (ggfs. unterschiedlichen) Suffixe für Lehrer und Schüler einzutragen.
Gruppenprozess Lernplattformen
Wenn eine Lernplattform angelegt worden ist, müssen zwingend als nächster Schritt die Einwilligungen erfasst werden. Dazu gibt es einen entsprechenden Gruppenprozess, der im Bereich Allgemeines zu finden ist:
Das nächste Fenster bietet die Auswahl der entsprechenden Plattform mit den Punkten Einwilligungen abgefragt, Nutzung, Videokonferenz, Audiokonferenz.
Erst nach dem Bestätigen und Ausführen dieses Gruppenprozesses kann der Export erfolgen!
Datenaustausch > Weitere Exporte > Logineo NRW + LMS, IServ, SDS
Benutzernamen vergeben. Exporte für Plattformen durchführen.