Mahnungen automatisch setzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Gruppenprozess ermöglicht das automatische Setzen der Mahnungen bei der ausgewählten Schülermenge. Er wird nur im zweiten Halbjahr angeboten, da er sich auf die Noten des Halbjahreszeugnisses bezieht.
Dieser Gruppenprozess ermöglicht das automatische Setzen der Mahnungen bei der ausgewählten Schülermenge. Er wird nur im zweiten Halbjahr angeboten, da er sich auf die Noten des Halbjahreszeugnisses bezieht.


Wird der Gruppenprozess angestossen kommt nur eine Abfrage, ob die Mahnungen automatisch aufgrund mangelhafter Noten im letzten Halbjahreszeugnis gesetzt werden sollen.
Wird der Gruppenprozess angestoßen, kommt nur eine Abfrage, ob die Mahnungen automatisch aufgrund mangelhafter Noten im letzten Halbjahreszeugnis gesetzt werden sollen.
Nach der Bestätigung werden die Leistungsdaten durchsucht und beim betreffenden Schüler wird bei den Fächern mit mangelhaften (oder ungenügenden) Leistungen ein Häkchen in der Spalte "M" (für Mahnung) gesetzt. Das Häkchen wird grün unterlegt, da die Mahnung den Erziehungsberechtigten durch das Zeugnis bereits mitgeteilt wurde.
Nach der Bestätigung werden die Leistungsdaten durchsucht und beim betreffenden Schüler wird bei den Fächern mit mangelhaften (oder ungenügenden) Leistungen ein Häkchen in der Spalte "M" (für Mahnung) gesetzt. Das Häkchen wird grün unterlegt, da die Mahnung den Erziehungsberechtigten durch das Zeugnis bereits mitgeteilt wurde.



Aktuelle Version vom 2. April 2014, 08:50 Uhr

Dieser Gruppenprozess ermöglicht das automatische Setzen der Mahnungen bei der ausgewählten Schülermenge. Er wird nur im zweiten Halbjahr angeboten, da er sich auf die Noten des Halbjahreszeugnisses bezieht.

Wird der Gruppenprozess angestoßen, kommt nur eine Abfrage, ob die Mahnungen automatisch aufgrund mangelhafter Noten im letzten Halbjahreszeugnis gesetzt werden sollen. Nach der Bestätigung werden die Leistungsdaten durchsucht und beim betreffenden Schüler wird bei den Fächern mit mangelhaften (oder ungenügenden) Leistungen ein Häkchen in der Spalte "M" (für Mahnung) gesetzt. Das Häkchen wird grün unterlegt, da die Mahnung den Erziehungsberechtigten durch das Zeugnis bereits mitgeteilt wurde.



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