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(Die Seite wurde neu angelegt: „==Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen== ===Zielgruppe=== Die Sekundarstufe I der deutschen…“) |
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==Sonderfall: Englisch für Migrantinnen und Migranten== | ==Sonderfall: Englisch für Migrantinnen und Migranten== | ||
Schülerinnen und Schüler, die zur Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes an Stelle von Englisch zugelassen werden. | |||
===ZP10=== | ===ZP10=== | ||
Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum | Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum | ||
Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss ggf. eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder durch eine Sprachfeststellungsprüfung bescheinigt werden. | Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss ggf. eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder durch eine Sprachfeststellungsprüfung bescheinigt werden. |