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===Prüfungsbescheinigung=== | ===Prüfungsbescheinigung=== | ||
Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | Schülerinnen und Schüler, die sich der Sprachprüfung unterzogen haben, erhalten eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 BASS 13-61 Nr. 1. Dort ist dokumentiert, an welche Stelle die geprüfte Sprache tritt. | ||
Findet eine weitere Sprachprüfung Ende der EF statt, so erhalten die Schülerinnen und Schüler eine weitere Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 BASS 13-61 Nr. 1. Die Anspruchshöhe der Sprachprüfung ist auf den mittleren | |||
Schulabschluss (Fachoberschulreife) abzustellen. | |||
==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch== | ==Anstelle der 2./3. Fremdsprache Englisch== |