Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen BASS 13-61 Nr. 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen: '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''
Als Zeugnisbemerkung wird z.B. folgendes eingetragen: '''''"$Vorname$ hat am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen."'''''


===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der EF im Prüfungsjahr (je nach Laufbahn)===
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
Die Prüfungsnote wird von der Schule, der Einrichtung der Weiterbildung bzw. der besonderen Einrichtung des Schulwesens anstelle der 2. oder 3. Wahlpflichtfremdsprache in das Abschlusszeugnis bzw. in das Versetzungszeugnis übertragen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
Die Prüfungsnote wird von der Schule, der Einrichtung der Weiterbildung bzw. der besonderen Einrichtung des Schulwesens anstelle von Englisch in das Abschlusszeugnis bzw. in das Versetzungszeugnis übertragen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:


"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."
"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."

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