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Die Vergabe des GER-Niveaus hängt unmittelbar mit den korrekten Eintrag der Sprachenfolge auf der Karteikarte „Laufbahninfo“ zusammen. | |||
Neben der Sprachenfolge ist das GER-Niveau ist auf jedem Abschlusszeugnis zu dokumentieren. Es wird nicht für die Sprachen Lateinisch, Hebräisch und Altgriechisch vergeben, sondern nur für die „modernen“ Fremdsprachen. | |||
Es gibt zwei Möglichkeiten der Erfassung des GER: | |||
'''1.Individuelle Erfassung bei jedem Schüler auf der Karteikarte „Laufbahninfo“.''' | |||
Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies trifft insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. | |||
Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch „Sprachenfolge“). | |||
[[image:GER-1.JPG]] | |||
Über die Liste hinter [[image:GER-2.JPG]] kann das Referenzniveau nun per Hand angegeben werden. Hierzu muss ggf. vorher aus der vom Ministerium herausgebrachten Schrift zum GER-Niveau das korrekte Niveau ermittelt werden. | |||
Falls alle Noten der vom Schüler gewählten Sprachen in SchILD-NRW (auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“) vorliegen, kann der Einfachheit halber durch [[image:GER-3.JPG]] das Referenzniveau berechnet werden. | |||
'''2.Gruppenweise Erfassung des GER.''' | |||
Hinweis: | |||
Dieses Verfahren funktioniert nur dann, wenn die Sprachenfolgen korrekt und vollständig erfasst und die Noten aller Halbjahre in diesen Sprachen auf der Karteikarte „Akt. Halbjahr“ vorliegen. | |||
Über „Gruppenprozesse --> Allgemeines“ wird durch [[image:GER-4.JPG]] für jeden Schüler das GER automatisch ermittelt. | |||
Anschließend findet man bei allen ausgewählten Schülern das korrekte Referenzniveau: | |||
[[image:GER-5.JPG]] | |||
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