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Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. | Diese Methode wird dann verwendet, wenn z.B. Seiteneinsteiger die Schule verlassen und man zu diesen Seiteneinsteigern nicht alle Leistungshalbjahre (und damit Sprachen und deren Noten) in SchILD-NRW erfasst hat. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn z.B. Realschüler nach der Klasse 10 das Gymnasium besuchen und eine in der Sek.I begonnene Fremdsprache in der Oberstufe nicht fortführen. | ||
Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch | Zunächst sind die Sprachenfolgen korrekt einzutragen (siehe hierzu auch [[http://www.svws.nrw.de/mediawikiindex.php?title=Sprachenfolge_bei_Seiteneinsteigern_des_Gymnasiums_in_Zeugnis_korrekt_ausgeben|Sprachenfolge]]). | ||
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