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Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt.
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Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein.
Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.


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