Wenn eine Lernplattform angelegt worden ist, muss zwingend als nächster Schritt die Erfassung der Einwilligungen erfolgen.
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Wenn eine Lernplattform angelegt worden ist, muss zwingend als nächster Schritt die Erfassung der Einwilligungen erfolgen. Wenn diese Erfassung nicht unmittelbar im Anschluss an die Anlage der Lernplattform erfolgt ist, kann dies hier erfolgen. Der entsprechende Gruppenprozess kann im Bereich Allgemeines aufgerufen werden.
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Dazu gibt es einen entsprechenden Gruppenprozess, der im Bereich Allgemeines zu finden ist: