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===Mahnungen beim Versetzungsprozess=== | ===Mahnungen beim Versetzungsprozess=== | ||
Beim Wechsel vom 1. Halbjahr in das 2. Halbjahr werden bei allen Schülerinnen und Schülern automatisch Mahnhäkchen bei denjenigen Fächern gesetzt, welche mit den Noten 5 oder 6 bewertet wurden. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn bei der Versetzung die Fächer vom 1. Halbjahr in das 2. Halbjahr übertragen werden. Sollten die Fächer nicht übertragen | Beim Wechsel vom 1. Halbjahr in das 2. Halbjahr werden bei allen Schülerinnen und Schülern automatisch Mahnhäkchen bei denjenigen Fächern gesetzt, welche mit den Noten 5 oder 6 bewertet wurden. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn bei der Versetzung die Fächer vom 1. Halbjahr in das 2. Halbjahr übertragen werden. Sollten die Fächer nicht übertragen worden sein oder die Mahnhäkchen fehlen, so können Sie diese durch den Gruppenprozess [[Mahnungen automatisch setzen]] nachträglich holen. Bei diesen Mahnhäkchen wird das Zeugnisdatum als Mahndatum hinterlegt. | ||
'''Hinweis:''' Damit die Mahnungshäkchen beim Halbjahreswechsel automatisch gesetzt und grün hinterlegt werden, muss bei der Versetzung in den neuen Abschnitt das Fach mit übertragen worden sein. Ansonsten muss evtl. der Gruppenprozess angestoßen werden, um die Daten zu aktualisieren. | '''Hinweis:''' Damit die Mahnungshäkchen beim Halbjahreswechsel automatisch gesetzt und grün hinterlegt werden, muss bei der Versetzung in den neuen Abschnitt das Fach mit übertragen worden sein. Ansonsten muss evtl. der Gruppenprozess angestoßen werden, um die Daten zu aktualisieren. |