Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen BASS 13-61 Nr. 1: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
'''''"Die Note in _________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt."'''''
===Zeugnis: Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis Ende der Sekundarstufe I===
Die GER-Referenzniveau wird unter den Fremdsprachennachweisen mit erreichten Niveau aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."'''''


===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der EF im Prüfungsjahr (je nach Laufbahn)===
===Zeugnis: Abschlusszeugnis oder Versetzungszeugnis Ende der EF im Prüfungsjahr (je nach Laufbahn)===
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===Zeugnis: Abiturzeugnis===
===Zeugnis: Abiturzeugnis===
Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Neviau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:
Die GER-Referenzniveau wird unter Fremdsprachen auf Seite 4 des Abiturzeugnisses mit dem Niveau B1 aufgenommen. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen:


'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung in Klasse 10 erreicht."'''''
'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung in Klasse 10 erreicht."'''''

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