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'''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."''''' | '''''"Das für SPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Klasse 10 erreicht."''''' | ||
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Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. | Am Ende der Sekundarstufe I ermöglicht die Schule diesen Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls durch Nutzen von Prüfungsunterlagen benachbarter Schulen anderer Schulformen, an der Zentralen Prüfung Englisch zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zum Erweiterten Ersten Schulabschluss teilzunehmen. Die in der Zentralen Prüfung erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. |