Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist abschlussrelevant für das Erreichen des ESA, EESA und MSA, nicht jedoch des MSAQ-E.
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Die Sprachprüfung ersetzt die erste Pflichtfremdsprache (Englisch) oder die zweite Pflichtfremdsprache oder die dritte Wahlpflichtfremdsprache. Das Ergebnis ist vollumfänglich Versetzungs- und Abschlussrelevant.