2.384
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestu8mmungen, die in NRW in den Verordnung zur Verarbeitung elektronischer Date…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten | Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind. | ||
Dabei legt die VO-DV-I fest welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat. | Dabei legt die VO-DV-I fest welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat. | ||
Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt. | Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt. | ||
Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die | Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. | ||
[[Media:VO-DV-I.pdf|Downloadlink zur VO-DV-I]] | [[Media:VO-DV-I.pdf|Downloadlink zur VO-DV-I]] | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
[[URL:http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Datenschutz/VO-DV-II/index.html]] | [[URL:http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Datenschutz/VO-DV-II/index.html]] | ||
Die Datenschutzbeauftragen der Schulen. (Das können auch kommunal bestellte Personen sein.) | |||
Sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftrage. | |||
Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW stelen wir hier zur Verfügung: | |||
[[Media:Verfahrensverzeichnis.pdf|Downloadlink Verfahrensverzeichnis]] | |||
[[#top|zum Seitenanfang]] | |||
[[Schild-NRW-Index|Zurück zum Index]] |