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Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind. | Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind. | ||
Dabei legt die VO-DV-I fest welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat. | Dabei legt die VO-DV-I fest, welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat. | ||
Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt. | Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt. | ||
Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. | Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. | ||
[[Media:VO-DV_I.pdf|Downloadlink zur VO-DV-I]] | [[Media:VO-DV_I.pdf|Downloadlink zur VO-DV-I]] | ||
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http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Datenschutz/VO-DV-II/index.html | http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Datenschutz/VO-DV-II/index.html | ||
Die Datenschutzbeauftragen der Schulen | Die Datenschutzbeauftragen der Schulen (das können auch kommunal bestellte Personen sein) | ||
sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftragt. | |||
Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW | Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW stellen wir hier zur Verfügung: | ||
[[Media:Verfahrensverzeichnis.pdf|Downloadlink Verfahrensverzeichnis]] | [[Media:Verfahrensverzeichnis.pdf|Downloadlink Verfahrensverzeichnis]] |
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